Werbung – ja oder nein

Bereits seit einigen Tagen geht ein Aufschrei durch die Bloggerszene. Werbung muss gekennzeichnet werden, sonst droht eine Abmahnung und diese kann teuer werden. Viele Buchblogger erhalten regelmäßig Buchexemplare kostenfrei zur Verfügung gestellt. Genau hier beginnt für viele die Krux: Wenn ich das Produkt geschenkt bekomme, ist die Rezension nicht automatisch Werbung? Müssen wir jetzt alle Rezensionen mit einem Vermerk „Werbung“ o.ä. kennzeichnen?
Das sorgt natürlich für Unsicherheit. Viele gehen sogar so weit, dass sie ganz mit dem Bloggen aufhören möchten. Das finde ich persönlich etwas hart, wobei ich mir natürlich ebenfalls die Frage gestellt habe, wie es mit diesem Blog weiter gehen soll. Es gibt inzwischen hunderte Bewertungen zu Büchern, gekaufte Exemplare wie eben auch Rezensionsexemplare. Ist damit automatisch jeder dieser Beitrag als Werbung zu betrachten? Da stellt sich im nächsten Schluss die Frage was oder ab wann ist etwas Werbung?

Als Werbung wird die Verbreitung von Informationen in der Öffentlichkeit oder an ausgesuchte Zielgruppen, zwecks Bekanntmachung, Verkaufsförderung oder Image­pflege von meist gewinnorientierten Unternehmen bzw. deren Produkten und Dienstleistungen, selten auch für unentgeltliche, nicht gewinnorientierte Dienste oder Informationen, verstanden. Werbung wird klassisch als Impuls, Anpreisung, Anregung, Stimulation oder Suggestion transportiert, um eine spezifische Handlung, ein gewisses Gefühl oder einen bestimmten Gedanken bei anderen Menschen anzuregen und zu erzeugen.

Begriffsdefinition Werbung, Quelle Wikipedia

Soweit so gut. Eine Rezension könnte tatsächlich als Werbung gesehen werden, da durch die Bewertung ein Produkt (das Buch) präsentiert wird. Der Verlag hat wiederum die Intention, durch diese Bewertungen die Verkaufszahlen von Büchern zu verbessern. Sein Interesse an den Rezensionen ist also tatsächlich von werblicher Natur. Durch die kostenlose Bereitstellung eines Rezensionsexemplars rückt im nächsten Schritt allerdings auch der Buchblogger ins Rampenlicht. Dieser hat in Verbindung mit der Veröffentlichung seiner Rezension keine werblichen Interessen. Ich habe daher etwas genauer nachgeforscht und bei meiner Recherche einen sehr informativen Link der Medienanstalten gefunden.

Der interessante Passus befindet sich hier auf der Seite 2 im zweiten Beispiel – „Du bekommst das Produkt kostenlos zugeschickt“. Bücher sind natürlich Produkte und so könnte man die Rezension als Werbung verstehen. Aber solange seitens des Unternehmens, also des Verlages, keine Vorgabe gemacht wird, wie das Produkt, aka Buch, präsentiert werden soll, ist es deine persönliche Meinung und eben wieder keine Meinung. Ausgenommen sind hier natürlich jene Bewertungen, in denen der Verlag euch eine 5-Sterne-Bewertung vorschreibt. Dies wäre vielleicht auch ein Argumentationsansatz im Umgang mit den gängigen Negativbeispielen bei Selfpublisher-Autoren. Eine positive Wertung kann natürlich abgegeben werden, in dem Fall ist der Vermerk „Werbung“ dann allerdings Pflicht. Das gilt übrigens auch rückwirkend!
Das verlinkte PDF hilft allerdings noch an einer anderen Stelle weiter, denn Affiliate Links sind Werbung. Eigentlich selbstverständlich und dennoch bisher nur von wenigen als solche gekennzeichnet. Sofern ihr Affiliate Links auf eurem Blog verwendet, müssen diese als solche gekennzeichnet werden und ein entsprechender Hinweis auf dem Blog ersichtlich sein. Weitere Ausführungen hierzu findet ihr auf Seite 4 des PDFs.
Zum Abschluss noch ein allgemeiner Hinweis: Es handelt sich hierbei natürlich keinesfalls um rechtsverbindliche Aussagen. Es ist eine Aufschlüsselung der für uns Buchblogger interessanten Punkte im verlinkten PDF. Wer ganz sicher gehen und eine rechtsverbindliche Aussage möchte, sollte zu diesem Thema einen entsprechenden Anwalt kontaktieren.


Edit: Ein weiterer schöner Artikel zum Thema findet sich bei Gründerszene.de. Auch wenn dieser etwas komplizierter formuliert ist, entspricht er in seinen wesentlichen Inhalten dem oben genannten PDF. Hilfreich ist hier die Aussage zur schwierigen Abgrenzung von „Werbung“ zur „persönlichen Meinung“. Im Beitrag von 54books wird das ebenfalls sehr schön thematisiert. Eine sachlich formulierte Rezension auf der Basis selbst definierter Bewertungsrichtlinien, ist keine Werbung. Eine Rezension, die jedoch ein einziges Lob darstellt ohne für eben dieses eine Begründung zu nennen, ist dagegen schnell Werbung und damit kennzeichungspflichtig.
Die Schwierigkeit liegt hier nun allerdings in der Definition der eigenen Bewertungsrichtlinien, die nach Möglichkeit auch schriftlich festgehalten werden sollten. Gerade in den Anfängen ist es schwer diese bereits vollständig formuliert zu haben. Hier sollte im ersten Schritt allerdings nicht die erstklassige Ausarbeitung im Vordergrund stehen. Überlegt euch, welche Punkte euch an Büchern begeistern. Was ist euch wichtig, was sorgt eher dafür, dass ihr ein Buch zur Seite legt. Auf diese Weise lassen sich relativ einfach Anhaltspunkte für eine sachliche Bewertung finden, die euch zusätzlich helfen werden die Rezensionen später zu strukturieren. So gesehen profitiert ihr also von der Formulierung eurer Bewertungsrichtlinien.

4 Replies to “Werbung – ja oder nein

  1. Huhu
    Ich habe deinen Beitrag gelesen und finde ihn sehr informativ. Bin mir aber immernoch nicht sicher mit der Werbung. Aber solange doch ein Verlag keine Forderung stellt, das man jedes Rezensionsexemplar mit Werbung markiert, dürfte das nicht schlimm sein oder liege ich falsch?
    Liebe Grüße
    Katharina

    1. Hallo Katharina,
      fast. Es ist nicht der Verlag, der von dir verlangt die Rezension mit „Werbung“ bzw. „Anzeige“ zu kennzeichnen. Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Vorgabe, die umgesetzt werden muss. Bei Rezensionen ist dies allerdings nur der Fall, wenn der Verlag dir das Buch unter der Bedingung zur Verfügung stellt, dass du eine 5-Sterne Rezension schreibst. Wenn der Verlag in dem Fall von dir erwartet, dass die Rezension nicht gekennzeichnet wird, wäre diese abmahnfähig.
      Gruß
      Annett

  2. Pingback: Das literarische Sonntagsfrühstück: #2/2017 – Die Leserin
  3. Hi Annett,
    danke, dass du das Thema noch mal aufgegriffen hast. Ich habe es auch so für mich abgespeichert, aber gerade diese feine Abgrenzung zwischen persönlicher Meinung und wie sich diese ausdrückt und Werbung fand ich interessant.
    Danke fürs Recherchieren!
    Liebe Grüße
    Desiree

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